Liebe Kunden,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es aufgrund von Neuerungen der sog. „Cookie-Richtlinien“ der EU nun nicht mehr zwangsläufig ausreicht nur im Impressum über die Verwendung von Cookies zu informieren. Die EU sieht vor, dass es für Webseitenbetreiber verpflichtend ist den Benutzer aktiv auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen. Deutschland bewegt sich zwar derzeit in einer rechtlichen Grauzone bezüglich dieser Richtlinien, trotzdem ist es dringend anzuraten sich an den Richtlinien der EU zu orientieren, um rechtliche Folgen auszuschließen.

(Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/cookies-einwilligung-datenschutz.html)

Bin ich von der „Cookie Richtlinie“ überhaupt betroffen?

Was in Deutschland selbst noch nicht in ein klares Gesetzt gegossen wurde, wird bei der Nutzung gewisser Google-Dienste bereits jetzt zur Pflicht: Google sieht einen aktiven Cookie-Hinweis auf einer Webseite, welche beispielsweise Google AdSense nutzt, als Pflicht. Es wird nach unserer Ansicht nicht mehr lange dauern bis auch Nutzer von Google Analytics oder Adwords verpflichtet werden einen solchen Hinweis zu schalten, da auch hier Cookies verwendet werden.

Sollten Sie keine Google-Dienste nutzen, so sollten Sie sich dennoch im Klaren darüber sein, dass selbst bei der Nutzung von Webseitensoftware wie beispielsweise Joomla! Cookies gespeichert werden.

(Quelle: http://t3n.de/news/cookie-hinweise-adsense-doubleclick-google-626397/)

 

 

Wie wird der Cookie-Hinweis eingebunden?

Konkret würde beim Surfen auf Ihrer Webseite ein Balken oben oder unten eingeblendet werden, welcher dem Benutzer die Möglichkeit bietet sich genauer über Cookies zu informieren bzw. der Verwendung von Cookies zuzustimmen.

Wir bieten Ihnen die Einbindung dieses Hinweises auf Ihrer Webseite an, um Sie rechtlich abzusichern.

Weitere Stolperfalle mit Abmahngefahr – das Impressum

Auch wenn Sie sich gegen einen aktiven Cookie-Hinweis entscheiden, so sollten Sie trotzdem sicherstellen, dass Ihr Impressum auf die Nutzung von Cookies hinweist bzw. im Allgemeinen auf dem neusten Stand ist, um auch hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Als Hilfestellung für ein rechtssicheres Impressum können Sie zahlreiche Internetseiten nutzen, wo z.B. kostenlose Impressum-Generatoren genutzt werden. Der anerkannteste ist hierbei die Lösung von eRecht24:

http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Wenn Sie wünschen erledigen wir die Aktualisierung Ihres Impressums auf Basis der eRecht24-Daten komplett für Sie.

Rechtliche Hinweise: Bitte beachten Sie jedoch, dass wir als Internet-Agentur für keine Rechtssicherheit garantieren können oder dürfen.